Wenn du Online-Kurse oder ähnliche Online-Angebots-Formate hast, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass diese Formate unter das Fernunterrichts-schutzgesetz (FernUSG) fallen und der Zulassung durch die Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) bedürfen.
Ohne die erforderliche Zulassung sind die Verträge nichtig und die Kunden können auch ohne Kündigung ihr Geld zurückverlangen.
Das ist durch ein Urteil des OLG Celle vom 01.03.2023 ins Bewusstsein gekommen, wo die Anwendbarkeit des Gesetzes auch für den B2B-Bereich bejaht wurde.
Über die juristischen Aspekte und Möglichkeiten ist schon andernorts eine Menge geschrieben und gesagt worden (s. Ressourcen im Text).
Doch nur die juristischen Aspekte zu betrachten, greift zu kurz. In diesem Beitrag geht es um einen ganzheitlichen Ansatz. Im Einzelnen:
I. Was ist das Problem?
Das Problem ist, dass es dieses Gesetz von 1976 gibt (Fernunterrichtsschutzgesetz - FernUSG), wonach Fernunterricht im Sinne des Gesetzes der Zulassung der ZFU bedarf (= Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht).
Was als Fernunterricht gilt, ergibt sich aus dem nachfolgenden Screenshot auf der Übersichtsseite der ZFU:

Screenshot vom 30.05.2023 zum FernUSG - Darstellung auf https://www.zfu.de/
Wenn Fernunterricht zu bejahen ist und die Zulassung der ZFU nicht vorliegt, sind die Verträge nichtig und Kunden können ihr Geld zurückverlangen.
In der Praxis besonders problematisch sind das Verhältnis von synchronem/asynchronem Kontakt zwischen Lehrenden und Lernenden sowie die Erfolgskontrolle/Beratung/Betreuung.
Details dazu kannst du nachlesen in den zahlreichen Ressourcen, die es dazu mittlerweile gibt:
Doch bevor du dich in die juristischen Details vertiefst, lass uns gemeinsam das größere Bild betrachten.
II. Das Mindset: Unternehmerisch herangehen - Risiken begrenzen und Chancen suchen
Emotionale Reaktionen sind erst einmal verständlich. Denn als Online-Unternehmer haben wir ja in den vergangenen Jahren schon eine Reihe von Herausforderungen erlebt.
Und für viele war die Entwicklung von Online-Angeboten während der Corona-Zeit die Rettung. Und nun scheint es, als hätte man auf Sand gebaut.
Doch es bringt nichts, auf den Gesetzgeber oder die Gerichte zu schimpfen oder sich als Opfer zu fühlen.
Das Gesetz stammt aus den Siebziger Jahren und war als Verbraucherschutzgesetz konzipiert. Es ist keine neue Erfindung des Gesetzgebers, um uns Online-Unternehmer zu drangsalieren.
Ein unternehmerisches Mindset ist hilfreich für unsere innere Verfassung, um ruhig und besonnen zu reagieren und zu agieren.
Es ist auch förderlich für unsere Entscheidungen.
Unter unternehmerischem Mindset verstehe ich in diesem Zusammenhang
Mein eigenes Mindset in derartigen Situationen ist #StrongerThanBefore: Aus allen Herausforderungen gestärkt herausgehen.
Das versuche ich auch in diesem Zusammenhang zu praktizieren.
III. Grundsatzentscheidung: Mit oder ohne ZFU
Der Tenor vieler aktueller Veröffentlichungen (s. dazu die Ressourcen unter I. und V.1) geht dahin, wie man die Zulassungspflicht durch die ZFU legal vermeiden kann.
Das sind zweifellos wichtige Fragen.
IV. Interview mit Katrin Täubig zu ihren Erfahrungen mit der ZFU-Zulassung ihres Kurses "Stilsicher einrichten!"
Ich freue mich sehr, dass sich Katrin Täubig, bekannt durch ihre Healing Home Design Formel, bereit erklärt hat, in dem folgenden Interview ihre Erfahrungen mit der ZFU-Zulassung ihres Kurses "Stilsicher einrichten!" zu schildern.

Katrin Täubig / Foto Dana Barthel
1. Katrin, dein Kurs "Stilsicher einrichten!" ist seit Juni 2021 bei der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) zugelassen. Was war deine Motivation für die Zulassung?
Ich habe mich während der Konzeption des Kurses bereits mit rechtlichen Fragen in dieser Sache beschäftigt und bin auf das Thema Fernunterricht gestoßen. Mir war schnell klar, dass mein Kurs, der übrigens klar als Weiterbildung konzipiert ist, zulassungspflichtig sein würde. Hinzukommt, dass auch meine Wettbewerber diese Zulassung haben, weshalb ich ihnen „auf Augenhöhe“ begegnen wollte.
2. Welche Effekte hat die Zulassung, zum Beispiel bei der Kundengewinnung?
Tatsächlich relativ große. Viele Kursteilnehmerinnen sagen, dass Sie meine Weiterbildung buchen, weil sie staatlich geprüft und zugelassen ist. Sie erkennen das Siegel als Qualitätsmerkmal an. Was aber noch viel interessanter ist: Die Zulassung durch die ZFU macht den Kurs förderfähig. Teilnehmerinnen, die sich beruflich umorientieren oder ihr Tätigkeitsfeld erweitern wollen, haben im Rahmen von (EU-)Förderprogrammen bis zu 100% der Kursgebühr erstattet bekommen.
3. Wie lief der Prozess ab und wie aufwändig war er? Wie sind deine Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit der ZFU?
Ich muss zugeben, dass der Prozess mega aufwendig war. Ich habe mehrere Tage benötigt, um die gewünschten Unterlagen zusammenzustellen und alle Dokumente bei der ZFU hochzuladen. Meine Ansprechpartner dort waren aber super freundlich und hilfsbereit. Fragen wurden zügig beantwortet und wenn ich heute unsicher bin, wie zum Beispiel bei Aktualisierungen des Kurses zu verfahren ist, melde ich mich dort und bekomme relativ schnell ein Feedback.
4. Würdest du diesen Schritt heute noch einmal tun? Weshalb ja oder weshalb nein?
Ja, ich würde es auf jeden Fall wieder so machen. Das Siegel verschafft mir einen Vorteil für Marketing und Verkauf. Und zugegebenermaßen war ich auch echt stolz, dass mein Kurs, den ich von A bis Z allein konzipiert und designt habe, von den externen Gutachtern, die die ZFU für die Zulassung beauftragt, als pädagogisch und didaktisch einwandfrei eingestuft worden ist. Was ich aber auch sagen muss: Natürlich sollte das Fernunterrichtsgesetz, welches ja wohl aus den 70er Jahren stammt, einmal überarbeitet und an die heutige Zeit angepasst werden.

Screenshot v. 30.05.2023: ZFU-zugelassener Kurs "Stilsicher einrichten!" von Katrin Täubig auf der Seite https://www.healinghomedesign.de/online-kurs-stilsicher-einrichten.html
V. Deine Kurse: Risikobegrenzung & Chancen
Zur Erinnerung: Dieser Beitrag stellt keine Rechtsberatung dar. Sondern es geht um ganzheitliches unternehmerisches Vorgehen.
Für deine Kurse bedeutet das u.a.
1. Information & Ressourcen für deine Information
Die neue Situation einfach zu ignorieren, wäre in meinen Augen die schlechteste Lösung.
Es gibt hervorragende Informationsquellen:
Du siehst also: Es gibt keinen Mangel an Informationen, die dir zur Verfügung stehen, und auch gut verständlich.
UPDATE v. 11.07.2023:
Es gibt ein neues Urteil des Kammergerichts Berlin. Aus formalen Gründen hat es zwar nicht direkt über die Anwendung des FernUSG entschieden, aber einen sehr klaren und deutlichen Hinweis in sein Urteil aufgenommen, dass es mit dem Urteil des OLG Celle nicht einverstanden ist, sondern das FernUSG als ein Schutzgesetz für Verbraucher sieht.
2. Entscheidungsabwägung
Eine größere Herausforderung kann schon die Abwägung der verschiedenen Faktoren sein, die für deine Entscheidungsfindung eine Rolle spielen.
Denn es gibt nicht den einen richtigen Weg.
Hinzu kommt die Rechtsunsicherheit, da viele Einzelfragen noch nicht verbindlich juristisch geklärt sind und das auch noch eine Weile dauern kann.
Mit anderen Worten:
Die typische unternehmerische Situation, auf unsicherer Entscheidungs-grundlage dennoch weitreichende Entscheidungen treffen zu müssen.
Hinzu kommt, dass die Entscheidung für jeden Kurs gesondert zu treffen ist, weil die Zulassung sich auf den einzelnen Kurs bezieht.
Mögliche Faktoren, nachdem du dich informiert hast, können sein:
3. Mögliche Chancen
Für die Zukunft kann die neue Situation eine Chance sein, deine bisherigen Kursformate nicht nur rechtlich abzusichern, sondern auch insgesamt zu verbessern und vielleicht sogar ganz neue Formate zu entwickeln.
Innovationen entstehen oft aus Engpässen heraus.
Extra Tipp:
Wenn du für neue Kurse die Lehrgangsplanung der ZFU zugrunde legst, kann das zum einen die Qualität noch verbessern. Darüber hinaus bist du gerüstet für etwaige Rechtsstreitigkeiten in der Zukunft.
VI. Deine Kunden & dein Marketing: Risiko-begrenzung & Chancen
Wie schon erwähnt: Die Situation rein juristisch zu betrachten, greift aus meiner Sicht zu kurz.
Vor allem kann darunter die Kundenperspektive leiden.
Doch diese ist besonders wichtig.
Was nützt dir ein Kurs, der vielleicht zulassungsfrei ist, aber der deinen Kunden nicht wirklich weiterhilft?
Und umgekehrt: Je mehr dein Angebot die Erwartungen der Kunden erfüllt oder übererfüllt, desto geringer sind die Risiken, dass deine Kunden ihr Geld zurückverlangen.
Ideal und anstrebenswert ist natürlich, dass juristische Aspekte und Kundenperspektive sich nicht "beißen", sondern du allem gerecht werden kannst.
Wichtige Fragen in diesem Zusammenhang sind zum Beispiel:
VII. Dein Geschäftsmodell & Marketing: Risikobegrenzung & neue Chancen
Aus meiner Sicht reicht es nicht aus, nur auf die Kurse zu schauen, sondern auf das gesamte Geschäftsmodell.
Zu den Kriterien für ein gesundes Geschäftsmodell gehört auch, dass es "wetterfest" ist.
Das heißt, dass es unter unterschiedlichen äußeren Rahmenbedingungen funktioniert.
VIII. Die politische Ebene
Ich denke, aus dem Vorherigen geht deutlich hervor
Gleichwohl denke ich, dass trotz allem die Handlungsspielräume begrenzt sind, weil das Gesetz von 1976 ist und sich mittlerweile einfach so viel geändert hat.
Ich halte die Zeit für gekommen, auch die politische Ebene in Betracht zu ziehen.
Solopreneure und Online-Unternehmer haben bisher keine Lobby.
Von alleine wird sich das Gesetz allerdings nicht modernisieren.
Eine Modernisierung des Fernunterrichtsschutzgesetzes (FernUSG) halte ich jedoch für wichtig, um einerseits weiterhin dem Verbraucherschutz gerecht zu werden und gleichzeitig seriösen Anbietern ihr Business nicht unnötig zu erschweren.
Der Weg, den ich sehe, auch wenn er nicht ganz einfach sein wird:
IX. Wie kann ich dich unterstützen?
Wie schon erwähnt: Ich führe keine Rechtsberatung durch. Gleichwohl ist mir mein juristischer Hintergrund als ehemalige Rechtsanwältin durchaus nützlich.
Doch wie aus dem Beitrag schon klar geworden sein dürfte: Mit geht es um das ganzheitliche Vorgehen.
Dafür biete ich allerdings verschiedene Möglichkeiten:
Um mehr zu erfahren, melde dich an zum Newsletter oder für ein Gespräch mit mir zum Kennenlernen und Ausloten der Möglichkeiten.
Der Originalbeitrag erschien am 30.05.2023. Letztes Update: 11.07.2023